5 Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen durch die Coronakrise führen
1. Ruhe bewahren und Überblick verschaffen
Oberstes Gebot in Zeiten der Krise: bewahren Sie Ruhe. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick und entscheiden Sie erst dann über die weiteren Schritte.
Um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der Bewältigung der Coronakrise zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Hilfsprogramm beschlossen,
2. Überbrückungsfinanzierung sofort beantragen
Ein zentraler Baustein des Hilfspakets: Notkredite in unbegrenzter Höhe, vergeben von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Den Antrag stellen Sie üblicherweise über Ihre eigene Hausbank.
Weitere Informationen zu den Krediten und Bürgschaften sowie deren Voraussetzungen finden Sie auf der Website der KfW.
3. Ausgeweitetes Kurzarbeitergeld beantragen
Ihre Mitarbeiter haben keine Arbeit mehr oder dürfen nicht mehr arbeiten? Dann nutzen Sie das ausgeweitete Kurzarbeitergeld. Damit können Sie wichtige Arbeitsplätze erhalten und nach der Krise wieder auf qualifiziertes Personal zurückgreifen. Auch Ihre Mitarbeiter sind damit jederzeit auf der sicheren Seite.
Den Zugang zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesregierung rückwirkend zum 1. März erleichtert. Das Geld wird somit auch rückwirkend ausgezahlt.
Bereits ab einem Ausfall von einem Zehntel der Mitarbeiter – statt wie bisher einem Drittel – können Sie bei ihrer Hausbank jetzt Kurzarbeitergeld beantragen. Die bei Kurzarbeit üblicherweise anfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls erstattet.
Einen ersten Überblick erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
4. Kostenstundung / Verlängerung Zahlungsziel anfragen
Bei den größten Kostenpositionen kann eine einvernehmliche Stundung oder eine Verlängerung des Zahlungszieles kurzfristig helfen.
Wichtig: Wenn das nicht gelingt, begleichen Sie alle Rechnungen, um Ihre Bonität nicht zu gefährden.
Nutzen Sie auch die unter Punkt 3. beschriebenen zinsfreien Kreditangebote der Bundesregierung beziehungsweise der KfW.
5. Günstige und flexible Energieversorgung sicherstellen
Gab es vor Ausbruch des Coronavirus noch "leise Hoffnung auf Besserung in der Industrie", so warnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag nun vor einem weltweiten Konjunktureinbruch.
Auch die Nachfrage nach Energie sinkt dramatisch in diesen Tagen. Die Folge: die Großhandelspreise verfallen. Da die Erzeugungskapazitäten aber gleich bleiben, ist in den nächsten Monate mit dauerhaft sinkenden Preisen zu rechnen.
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten Sie also auch im Energieeinkauf – für Unternehmen traditionell einer der zentralen Kostentreiber – schon jetzt neue Wege gehen.
Am kurzfristigen Spotmarkt sind die stündlichen Großhandelspreise deutlich günstiger als die Preise am Terminmarkt. Und das bereits seit über einem Jahr.
Durch die Coronakrise sinken die Preise nun noch weiter.
Das folgende Beispiel von Anfang März belegt: Im Vergleich zu den Terminmarktpreisen liegt der Spotpreis im Durchschnitt immer noch 1,3 ct/kWh tiefer. Selbst negative Spotmarktpreise (das heißt sie bekommen Geld geschenkt) sind keine Seltenheit mehr.
Fazit: Mit staatlichen Hilfen und EGT Spot die Krise bewältigen
Wer in Krisenzeiten kühlen Kopf bewahrt und einen klaren Plan verfolgt, kann sein Unternehmen nach der Krise zu neuer Stärke verhelfen. Bis dahin heißt es: durchhalten!
- Beantragen Sie staatliche Hilfen.
So bleiben Sie zahlungsfähig und erhalten gleichzeitig Arbeitsplätze. - Senken Sie Ihre Energiekosten.
Mit EGT Spot verbrauchen Sie genau so viel Energie, wie Sie möchten – und das zu besonders günstigen Konditionen. - Fokussieren Sie sich auf den "Neustart" Ihres Unternehmens.
Mit einem direkten Spotmarktzugang brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. - Bleiben Sie flexibel.
Über den Kurzfristmarkt Spot bleiben Sie auch im weiteren Energiebezug jederzeit flexibel. Kaufen Sie auf keinen Fall Energiemengen für die Zukunft ein.
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