Hier finden Sie alle Dokumente zum Download als PDF-Datei, die der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht für Energieversorgungsunternehmen unterliegen, betreffend EGT Energievertrieb GmbH.

Aktueller Hinweis

Gem. § 38 EnWG erfolgt die Ersatzversorgung maximal drei Monate lang.

Nach Ablauf der drei Monate wechseln Haushaltskunden (gem.§ 3 Nr. 22 EnWG), welche weiterhin keinen Energieliefervertrag mit einem Versorger abgeschlossen haben, automatisch in den zu diesem Zeitpunkt gültigen Grundversorgungstarif.

Gewerbekunden haben gem. § 36 EnWG keinen Anspruch auf die Belieferung in der Grundversorgung. Sollten Sie Gewerbekunde sein bitten wir Sie die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung aktiv dafür zu nutzen einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen.

Mehr Information finden Sie hier auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Abwendungsvereinbarung

Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde, 
wir arbeiten stets daran, Ihnen den besten Service rund um unsere Leistungen zu bieten. Dafür ist es natürlich sehr wichtig, dass wir Ihre Meinung (Fragen, Anregungen, Verbesserungsvorschläge) kennen. Dafür können Sie sich einerseits an unser zentrales Qualitätsmanagement bzw. unseren Kundenservice wenden oder direkt an Ihren bekannten Ansprechpartner. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Hinweis und Kontaktdaten: 
Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Strom-, Gaslieferung, etc. können an unser/en Qualitätsmanagement/Kundenservice gerichtet werden, per

Post: EGT Energievertrieb GmbH, Qualitätsmanagement/Kundenservice, Schonacher Str. 2, 78098 Triberg 
Telefon 0 77 22/9 18-1 00 
Fax 0 77 22/9 18-1 31 
E-Mail kundenservice@egt.de

Sollten wir zu unserem Bedauern keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung für Ihr Anliegen finden, können Sie sich als Haushaltskunde an den "Verbraucherservice der Bundesnetzagentur" oder die "Schlichtungsstelle Energie" wenden.

Rechtliche Informationen zur Vorgehensweise bei Beanstandungen: 
1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an das Qualitätsmanagement der EGT Energievertrieb GmbH - Kontaktdaten siehe oben.

2. Ein Haushaltskunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Schlichtungsstelle Energie e.V. 
Friedrichstr. 133 
10117 Berlin 
Mo. - Fr. 10:00 - 16:00 Uhr
Telefon (0) 30/ 27 57 240 - 0 
E-Mail info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage www.schlichtungsstelle-energie.de

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas 
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: 
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 
Verbraucherservice 
Postfach 8001 / 53105 Bonn 
Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
Telefon: (0)30 / 22 48 0 - 500 oder (0)18 05 / 10 1000 - Bundesweites Infotelefon 
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) 
Fax 030 / 22 48 0 - 3 23 
E-Mail verbraucherservice-energie@bnetza.de

Auskunftsverlangen gemäß Art. 15 DSGVO