- Energiewirtschaft EGT Gruppe

Energiesysteme werden bundesweit vernetzt

Der steigende Anteil Erneuerbarer Energien im Energiesystem stellt das Stromnetz vor ganz neue Herausforderungen. Erneuerbare Energien erzeugen nicht immer konstant die gleiche Menge Strom. Damit der Strom dort ankommt, wo er benötigt wird, ist eine sichere und zuverlässige Kommunikation zwischen Energieverbrauchern und -erzeugern unerlässlich. Mit einem sogenannten Smart Meter soll dies in Zukunft ermöglicht und damit die Digitalisierung der Energiewende unterstützt werden.

Bei einem „Smart Meter“ handelt es sich in Deutschland um einen digitalen und fernauslesbaren Stromzähler, der aus zwei Komponenten besteht: der Messeinrichtung und einem „Smart Meter Gateway“– zusammen intelligentes Messsystem (iMSys) genannt.

Das Smart Meter Gateway ist ein Datenspeicher inklusive einer Kommunikationseinheit, die ein oder mehrere Messeinrichtungen mit anderen technischen Geräten wie z.B. den erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen in einem Kommunikationsnetz miteinander verknüpft. Das ermöglicht es, aktuelle Verbrauchsdaten zu erfassen, zu verarbeiten und zu versenden, so dass sie von allen beteiligten Akteuren sicher und zuverlässig ausgelesen werden können.

Im weiteren Sinne werden unter den Begriff Smart Meter auch moderne Messeinrichtungen (mME) gefasst. Im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen (iMSys) sind diese jedoch alleine nicht kommunikationsfähig. Es handelt sich um elektronische Stromzähler mit einem digitalen Display, das den tatsächlichen Energieverbrauch in verschiedenen Zeitfenstern auf dem Display darstellen kann.

Ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung der Energiewende ist die intelligente Verknüpfung der verschiedenen Erzeugungsanlagen, der Netze und des Verbrauchs mit Smart Metern. Den Grundstein für den sogenannten „Smart Meter Rollout“ legte das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW), das im September 2016 in Kraft getreten ist. Kernstück des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz, das die Grundlagen für die Einführung von Smart Meter legt. Demnach sollen bis 2032 alle Stromzähler in Deutschland intelligent oder zumindest modern sein.

Am 24. Februar 2020 ist die Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Kraft getreten. Damit ist der Auftakt für den Smart Meter Rollout faktisch erfolgt. Zum Start des flächendeckenden Rollouts erhalten Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh ein intelligentes Messsystem (iMSys). Die Rolloutverpflichtung gilt im ersten Schritt nur für reine Verbrauchsanlagen und wird zu einem späteren Zeitpunkt um Erzeugungsanlagen erweitert. Für die grundzuständigen Messstellenbetreiber bedeutet dies, dass nun die Zeit läuft, in der sie
ihre Pflichteinbauten zwingend vornehmen müssen.

Die EGT Energie GmbH hat bereits 2018 mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen begonnen. In den kommenden Jahren wird sie rund 25.000 analoge Stromzähler im eigenen Netzgebiet austauschen und durch digitale Zähler ersetzen. Betroffen sind die Gemeinden Hornberg, Triberg, Schonach, Schönwald, Furtwangen, St. Georgen und Unterkirnach einschließlich deren Teilorte.

EGT Energie GmbH und EWS Schönau eG haben in einer gemeinsamen Tochtergesellschaft die neue Zählerund Gateway-Technologie bereits im Feldtestprojekt „Strom-Community“ für Endkunden erprobt. „Das Projekt ist natürlich gerade mit Blick auf die Mehrwertdienste für den Endkunden äußerst interessant“, so Hartmut Burger, Leiter Messstellenbetrieb bei der EGT Energie GmbH.

Einen entscheidenden Vorteil der intelligenten Messsysteme für die EGT-Kunden sieht Burger darin, dass sie eine höhere Transparenz über den eigenen Verbrauch erlangen und so von zeitvariablen Stromtarifen und anderen Mehrwertdiensten profitieren können. „Durch die tägliche Datenauslesung und Visualisierung hat der Kunde seinen Stromverbrauch jederzeit im Blick und kann so Energiekosten einsparen“, erklärt Burger. „Datenschutz und Datensicherheit haben dabei oberste Priorität.“

Die Kunden, bei denen ein Pflichteinbau ansteht, werden rechtzeitig vom grundzuständiger Messstellenbetreiber benachrichtigt. Wer Interesse an einem intelligenten Messsystem hat, aber nicht zu den Pflichteinbaufällen gehört, kann sich jederzeit ein intelligentes Messsystem vom Messstellenbetreiber einbauen lassen. Ein gesetzlicher Anspruch auf den Einbau besteht nicht.

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